Krankenhaushygiene up2date, Table of Contents Krankenhaushygiene up2date 2017; 12(03): 319-329DOI: 10.1055/s-0043-105462 Arbeitsschutz, Öffentlicher Gesundheitsdienst Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New YorkFachkundeanforderungen zur Infektionsprävention bei Beschäftigten Gabriela Förster Recommend Article Abstract Buy Article All articles of this category Mikroorganismen sind nützlich und lebensnotwendig. Doch einige Vertreter können z. B. gefährliche Infektionen auslösen oder giftig sein. Um Arbeitnehmer im Gesundheitsdienst vor diesen unerwünschten Wirkungen zu schützen, gibt es verschiedene Regelwerke und Vorgaben. Welche das sind, lesen Sie in diesem Beitrag. Schlüsselwörter SchlüsselwörterFachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV - fachkundige Beschäftigte - benannte fachkundige Person Full Text References Literatur 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV). Im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/biostoffv_2013/gesamt.pdf Stand: 30.05.2017 2 Arbeitsschutzgesetz, § 5, Absatz 1, Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. 3 Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 400. Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Im Internet: http://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-400.html Stand: 24.07.2017 4 Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250. Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Im Internet: http://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-250.html Stand: 24.07.2017 5 Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 500. Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Im Internet: http://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-500.html Stand: 24.07.2017 6 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Beschluss 20/2015 „Klarstellung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zur Fachkunde nach Biostoffverordnung“ vom 9.12.2015. Im Internet: http://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/Stellungnahmen/Fachkunde.html Stand: 24.07.2017 7 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Positionspapier des ABAS zum CWA. Im Internet: http://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/pdf/Biosicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Stand: 24.07.2017 8 Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 200. Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung. Im Internet: http://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-200.html Stand: 24.07.2017